AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich – Allgemeines Nachstehende AGBs sind Grundlage und Bestandteil all unserer Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen. Entgegenstehende AGBs des Auftragsgebers erkennen wir nicht an, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zu. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich zu bestätigen. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schrift form. 2. Angebot – Annahme Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschlä ge etc., sind freibleibend und verbindlich. Mit der unterzeichneten Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir Ihm einen Grund dazugegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Auftrag geber zu vertreten sind, so ist der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich der Ersparnisse oder sonstigen Erwerbsmöglichkeiten verpflichtet. 3. Preise Die im Angebot und in der Bestätigung angegebenen Preise sind netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der aktuellen Höhe in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen. 4. Zahlung Das Zahlungsziel wird im Angebot ausgewiesen und ist bindend. Eingeräumte Rabatte sind nur bei Einhaltung des Zahlungszieles gültig. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertrags partners werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen fällig. Der Auftraggeber darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festge stellt sind. 5. Lieferzeit Termine sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich von uns bestätigt sind. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher oder unverschuldeter Um stände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskampf usw. verlängert sich die Leistungspflicht um die Dauer der Behinderung sowie einer ange messenen Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung der Werkerstellung frei. Sofern die Ausführungsverzögerung länger als drei Wochen dauert, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Ausführungszeit oder wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Ausführung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. 6. Mängelhaftung Das Werk ist unverzüglich nach Fertigstellung sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. Staubeinschlüsse, leichte Farbabwei chungen und leichte Verfärbung der Fugen können entstehen und stellen keine Mängel dar – hierzu im Einzelnen Ziffer 9. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, den Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung nach unserer Wahl in Form der Mängelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes zu erbringen. Ist ein festgestellter Mangel behebbar 7. Gewährleitung / Garantie Über die gesetzliche Mängelhaftung – 3 Jahre – hinaus garantieren wir die Haltbarkeit bei Komplettbeschichtungen und Schlagschaden-Reparaturen (Email-Acryl) während weiterer 5 Jahre. Die Garantiehaftung gilt ausdrücklich nicht für Silikon, Griptex, Steinreparaturen, Fliesenreparaturen und Fugensanierung. Der Garantieanspruch entfällt bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mechanische Einflüsse, unterlassene Reinigung und Nicht-Einhaltung der Pflegeanleitung hervorgerufen werden. Von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen ist ferner das Auftreten der Roststellen. 8. Leistungsbeschreibung Die Oberfläche der Beschichtung ist glatt, glänzend und farbbeständig. Bei punktuellen Reparaturen (Emailschäden-Reparaturen) ist die Reparaturstelle unter normalen Lichtver hältnissen und auf eine Distanz von ca. 1,5 m nahezu unsichtbar. In beiden Fällen können durch Turbulenzen beim Spritzen einzelne, kleine Staubeinschlüsse entstehen. Diese sind unvermeidbar und als solche nicht haltbarkeitsmindernd. Sie stellen daher keinen Mangel dar. Ebenso ist eine hundertprozentige Farbgenauigkeit technisch manchmal nicht herstell bar. Leichte Farbabweichungen können daher vorkommen und sind ebenfalls kein Mangel. Es kann ferner vorkommen, dass sich eine Fuge nach erfolgter Fugensanierung leicht verfärbt. Auch dieses stellt keinen Mangel dar. Bei punktuellen Reparaturen von Stein- oder Fliesenoberflächen ist die Reparaturstelle unter normalen Lichtverhältnissen und auf eine Distanz von ca. 1,5 m nahezu unsichtbar. Ebenso ist eine hundertprozentige Farbgenauig keit technisch manchmal nicht herstellbar. Leichte Farbabweichungen können daher vorkommen und sind ebenfalls kein Mangel. 9. Leistungen des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Tätigkeiten zu unterstützen. Der Auftraggeber schafft unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Sphäre, die zur Erstellung des Werkes erforderlich sind, insbesondere stellt er unent geltlich Wasser und Strom zur Verfügung. 10. Schlussbestimmung Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für die Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGBs ganz oder teilweise unwirk sam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGBs vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Rege lung bekannt gewesen wäre. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt, oder aber wenn eine Regelung infolge geänderte Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen oder un durchführbar geworden ist. Wir weisen auf die Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zwei Jahren hin (gilt nur für Privatkunden). Lieferdatum ist gleich Rechnungsdatum. Pflegeanleitung Benutzung der neu beschichteten Oberflächen Neu beschichtete Oberflächen können in der Regel sofort wieder benutzt werden. Wurde eine neue Silikonfuge verlegt, darf diese in den ersten 24 Stunden nicht berührt werden. Reinigung der neuen Silikonfuge Bitte nehmen Sie die Reinigung der Wanne im Bereich der Silikonfuge erst nach 48 Stunden vor, damit die Silikonfuge nicht beschädigt wird. Reinigung der neu beschichteten Oberflächen Für eine schonende Reinigung empfehlen wir Ihnen ein flüssiges, säurefreies Spülmittel (z. B. Ihr normales Abwaschmittel). Verwenden Sie auf keinen Fall sandhaltige Scheuermittel. Reinigung der neu reparierten Stein- oder Fliesenoberfläche Die reparierte Oberfläche ist unempfindlich gegenüber allen im Haushalt gebräuchlichen Chemikalien und Reinigungsmitteln. Vorsicht ist bei der Verwendung von Scheuermitteln geboten, da damit der Glanz der Oberfläche verloren geht. Alle für die Steinpflege zugelas senen und empfohlenen Reinigungs- und Pflegemittel können ohne Weiteres mit der reparierten Oberfläche in Berührung kommen. Bei der Anwendung von Farbtonvertiefer ist zu berücksichtigen, dass die reparierte Stelle keine zusätzliche Farbsättigung erfährt. Ein späteres Nachbehandeln mit Farbtonvertiefer hat keine negativen Auswirkungen auf reparierte Stellen allerdings wird hier keine Farbtonvertiefung erzielt. Badezusätze Es ist selten, aber möglich, dass sehr starke Kosmetik – und Medizinalfarben die beschichte te Oberfläche verfärben können. Falls Sie Badezusätze verwenden, testen Sie Ihren Badezu satz an einer unauffälligen Stelle. Verfärbungen können von uns leicht entfernt werden, sind aber durch die Garantie nicht abgedeckt. Tropfende Wasserhähne Die meisten Schäden an Sanitäreinrichtungen richtet das Wasser selbst an. Gemäß dem Sprichwort „Steter Tropfen höhlt den Stein“ können Wasser und die darin gelösten Minera lien große Zerstörungen anrichten. Dulden Sie deshalb keine tropfenden Wasserhähne, lassen diese sofort durch Ihren Sanitärfachmann reparieren oder auswechseln. Schäden durch tropfende Wasserhähne sind von der Garantie ausgeschlossen. Badematten Badematten oder eingeklebte Plastikblumen schaden jeder Badewanne. Falls Sie eine Badematte benutzen, nehmen Sie sie nach dem Bade wieder aus der Wanne. Falls Sie es wünschen, können wir Ihnen einen unsichtbaren, rutschhemmenden Belag montieren. Schäden, die durch ständig liegen gebliebene Badematten entstehen, sind durch die Garan tie nicht abgedeckt. Abklebearbeiten an beschichteten Sanitäroberflächen und Fliesenwänden In den ersten 4 Wochen nach der Beschichtung sollten keine Abklebearbeiten an den neuen Oberflächen durchgeführt werden (z.B. bei Malerarbeiten). Bitte beachten Sie, dass nicht zu stark klebendes Abklebeband benutzt wird. Schäden, die durch abgezogenes Klebeband entstehen, sind nicht durch die Garantie abgedeckt.
